Bei Skireisen müssen neben den Ausgaben für die Anreise, Übernachtungen und den Skipass weitere Kosten eingeplant werden. Dazu zählt beispielsweise die Kurtaxe, die in den meisten Skiorten erhoben wird.
Die Kurtaxe gehört zu den sogenannten öffentlich-rechtlichen Abgaben, die anders als Steuern zweckgebunden erhoben wird. Da das jeweilige bundeslandspezifische Kommunalabgabengesetz die Basis zur Berechnung von Kurtaxen ist, kann die Höhe der Gebühren sehr unterschiedlich ausfallen. Höhe, Zeitraum und Staffelung von Kurabgaben werden von Städten und Gemeinden eigenständig festgelegt. In einigen Bundesländern soll die Kurtaxe nun auf den Prüfstand gestellt werden, da diese Gebühr vor allem für Tagesgäste ein Ärgernis darstellen kann. In den Wintersportorten wird die Kurtaxe nicht nur während der Skisaison, sondern auch in den Sommermonaten erhoben. Allerdings ist das Skifahren in einigen Skiorten sogar im Sommer möglich. Im bayerischen Hirschau können passionierte Skifahrer die warme Jahreszeit zum Sandskifahren nutzen. Es ist jedoch nicht einfach, die Kurtaxe im Reisebudget zu berücksichtigen, da sich deren Höhe ständig verändert. Den Urlaubern wird deshalb empfohlen, sich bereits bei der Reisebuchung nach der Höhe der Kurabgaben zu erkundigen. Die auch als Touristensteuer bezeichnete Kurtaxe ist im Reisepreis nicht enthalten, da diese Gebühr nicht für das gebuchte Hotel, sondern für die Gemeinde bestimmt ist. Meist wird diese Steuer beim Check-out im Hotel berechnet, manchmal wird die Kurtaxe bereits bei Ankunft bezahlt. Grundsätzlich sind nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte berechtigt, eine Kurtaxe zu erheben. In einigen Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg, gibt es Ausnahmen. Durch die in diesen Bundesländern geltenden Kommunalabgabegesetze ist geregelt, dass neben Kurorten auch sonstige Fremdenverkehrsgemeinden und Touristenorte zweckgebundene Beiträge berechnen dürfen. Informationen über Kurtaxen finden sich meist auf der Website der Kur- oder Stadtverwaltung. Normalerweise ist mit Beträgen in Höhe von ein paar Euro pro Tag zu rechnen.
In der Regel muss die Kurtaxe von jedem Touristen bezahlt werden. Abhängig von der Gemeinde und dem Bundesland gibt es einige Ausnahmeregelungen, sodass bestimmte Personengruppen keine Kurtaxe bezahlen müssen. Dazu zählen meist Kinder sowie Schulklassen und Behinderte und ihre Begleitperson. Oft gelten die Ausnahmen ebenfalls
für Patienten, die in einem Kurort in einer Gesundheitseinrichtung untergebracht sind. Beim Übernachten in einer Jugendherberge wird häufig keine Kurtaxe berechnet. Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von dieser Steuer befreien zu lassen. Eine Touristensteuerbefreiung muss beantragt und durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Für gewöhnlich werden die durch die Kurtaxe eingenommenen Beträge von den Gemeinden zur Instandhaltung von Gebäuden und Sehenswürdigkeiten sowie für Modernisierungsmaßnahmen und zur Pflege touristischer Einrichtungen verwendet. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Pflege von Kurparks sowie die Sicherheit an Skistationen und Badestränden. Musikalische Veranstaltungen (Kurkonzerte), geführte Wanderungen oder Stadtführungen, die für Besucher in der Regel kostenlos sind, werden ebenfalls durch die Kurbeiträge finanziert. Nach Bezahlung der Kurtaxe wird den Gästen eine Kurkarte ausgestellt, die zum freien oder vergünstigten Eintritt in Museen, Sehenswürdigkeiten und Bädern berechtigt. Oft sind weitere Veranstaltungen, die im Urlaubsort angeboten werden, ebenfalls kostenfrei.
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