Berlin (dpa) – Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein zieht nach ihrer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor das Bundesverfassungsgericht. Gegen das BGH-Urteil vom 7. Juni sei eine Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, teilte Pechsteins Manager Ralf Grengel am 12. Juli mit.
«Ich habe immer betont, dass Aufgeben für mich keine Option ist», wurde Pechstein in einer Mitteilung zitiert. Sie werde den «Kampf um Gerechtigkeit bis zum Ende» fortsetzen. Der Karlsruher Anwalt Christian Kirchberg begründete den Schritt damit, dass das BGH-Urteil Pechsteins Berufsfreiheit und ihren Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt habe.
Das höchste deutsche Zivilgericht hatte vor gut einem Monat die Schadenersatzklage von Pechstein wegen ihrer Doping-Sperre gegen den Eislauf-Verband ISU zurückgewiesen. Damit gibt es auch künftig für Sportler in Deutschland keine Wahlmöglichkeit zwischen Sportschieds- und Zivilgerichten.
Pechsteins Anwälte haben außerdem eine Anhörungsrüge beim BGH eingelegt. Darin machen sie geltend, dass sie ihre Argumente in dem Zivilverfahren nicht richtig gehört oder bewertet sehen. Die Rüge ist eine Voraussetzung für die Verfassungsbeschwerde.
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