Wie im Straßenverkehr auch, gelten auch auf der Skipiste ein paar feste Regeln, um Unfälle und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Das OLG Brandenburg stellte hierzu in einem aktuellen Urteil einiges fest. So unter anderem, dass auf Skipisten in den Alpenländern, also vor allem in Österreich und der Schweiz, für die Schuldfrage nicht allein die jeweils nationalen Rechtsordnungen, sondern auch die Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes (FIS) gelten.
Wer sich an die Regeln der Piste nicht hält, ist im Fall der Fälle automatisch der Schuldige, mal ganz abgesehen von den Folgen, die die Regelmissachtung haben kann.
Bemerkenswert sind dabei vor allem die Regeln 2 und 3, die deutlich besagen, dass der Vorausfahrende uneingeschränkten Vorrang besitzt und der Hinterherfahrende ihm ausreichend Platz lassen muss.
Im Gerichtsurteil heißt es wörtlich:
„Zu diesen Bewegungen gehören insbesondere auch weite Schwünge, Schrägfahrten und Bögen mit großen Radien sowie jederzeitigen Richtungswechseln. Demgegenüber muss sich der vorausfahrende Skifahrer in keinem Fall hangwärts nach oben und schon gar nicht nach hinten orientieren. Denn dann könnte er ja nicht seiner eigenen Pflicht zur Beachtung der ihm vorausfahrenden Skifahrer genügen. Die Sorgfaltspflichten des Skifahrers betreffen immer nur die Vorgänge in seinem eigenen Gesichtsfeld, eine Rückwärtsorientierung ist nicht erforderlich. Diese Pflichtenstellung im internationalen Skisport führt dazu, dass ein Zusammenprall zwischen vorausfahrendem und hinterherfahrendem Skifahrer grundsätzlich auf einem schuldhaften Fehlverhalten des Hintermanns beruht, insbesondere wenn die Umstände – wie hier – nicht abschließend aufgeklärt werden können.“ (OLG Brandenburg – 7 U 2000 / 07)
Hier alle FIS-Regeln auf einen Blick:
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.