Obwohl viele Reiseveranstalter mit einer Schneegarantie in Deutschland werben, ist eine derartige Garantie nur selten der Bestandteil eines Vertrags. Wenn Ihnen bei der Buchung Ihres Urlaubs gute Bedingungen auf der Skipiste tatsächlich garantiert wurden, müssen Sie trotzdem auf Ausnahmeregelungen im kleingedruckten Teil des Abkommens achten, um im Ernstfall wirklich eine Erstattung zu erhalten.

Schneegarantie in Deutschland wird immer seltener

Wegen des Klimawandels erleben Sie im Skiurlaub bei der Ankunft an der Skipiste immer häufiger böse Überraschungen. Zu hohe Temperaturen und zu wenig Schnee führen mitten in der Skisaison oft dazu, dass die Ausübung von Wintersport unmöglich ist. Die sogenannte Schneegarantie in Deutschland, die in Werbeprospekten häufig erwähnt wird, ermöglicht Ihnen jedoch nicht in jedem Fall die Erstattung von Buchungskosten. Wenn Sie sich darauf verlassen wollen, dass Ihre Ski-Ausrüstung tatsächlich auf der Piste zum Einsatz kommt, müssen Sie bei der Buchung genau auf die Vertragsbedingungen achten. Es gibt immer weniger Reiseveranstalter, die sich darauf einlassen, Urlaubern gute Wintersport-Bedingungen zu garantieren. Nur in Orten, die eine Höhe im Bereich von 3.000 Metern erreichen und über Skipisten mit maschineller Beschneiung oder Gletschern verfügen, ist das Risiko für die Anbieter vertretbar.

Beweispflicht und geringe Erstattungshöhe

Insofern Sie tatsächlich einen Urlaub mit Schneegarantie in Deutschland gebucht haben und dieses Versprechen nicht eingehalten wurde, müssen Sie unbedingt Beweise sammeln. Bilder sind wegen möglicher Manipulationen vor Gericht nur selten hilfreich. Außerdem ist im Kleingedruckten oft festgelegt, dass Erstattungen lediglich bei einem längeren Ausfall des Pistenbetriebs möglich sind. Die Beweiskraft von Zeugenaussagen gilt deshalb als bedeutender. Es ist beispielsweise empfehlenswert, sich für rechtliche Schritte die Kontaktdaten anderer Urlauber vor Ort zu notieren. Wenn Sie zusammen mit weiteren Touristen klagen, steigen Ihre Chancen auf eine Erstattung. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass die Gerichtskosten im Ernstfall oft über der Erstattungshöhe liegen.

Hoher Aufwand und begrenzte Chancen

Nach der Buchung eines Urlaubs dürfen Sie sich eher selten tatsächlich auf eine Schneegarantie in Deutschland verlassen. Nur Zeugenaussagen haben im Ernstfall eine ausreichende Beweiskraft und mit rechtlichen Schritten ist ein hoher Aufwand verbunden. In der Endabrechnung lohnt sich der Gang vor ein Gericht ohne eine gute Rechtsschutzversicherung meistens nicht.


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